Präambel

Belgrad und Wien verbinden die langjährige Geschichte einer fruchtbaren Zusammenarbeit zweier Stadtverwaltungen, das reiche Erbe und die modernen Trends im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit sowie starke Wirtschaftsinteressen. Als Drehscheiben mit Schlüsselposition am wichtigsten europäischen Fluss, der Donau, haben sowohl Belgrad als auch Wien großen Einfluss auf die Lebensqualität, das Wirtschaftswachstum und die positiven gesellschaftlichen Abläufe, nicht nur in ihren städtischen Großräumen, sondern auch auf einem bereiteren Territorium.

 Eine enge Zusammenarbeit der beiden Städte und der intensive Austausch von Erfahrungen und Best-Practice-Beispielen können zu wichtigen Entwicklungsimpulsen für beide Städte werden. Daher setzen sich die Stadt Wien, als Hauptstadt der Republik Österreich, und die Stadt Belgrad, als Hauptstadt der Republik Serbien, zum Ziel die gegenseitige Zusammenarbeit und den gegenseitigen Austausch kontinuierlich zu verbessern und zu entwickeln.

Artikel 1

Gegenstand des Abkommens

 Die Stadt Belgrad und die Stadt Wien werden sich bemühen, den Austausch von Informationen, Wissen und Erfahrungen in den Bereichen von beidseitigem Interesse zu vertiefen. Mit diesem Abkommen äußern die zwei Hauptstädte den Wunsch und die Bereitschaft für eine zukünftige intensive Kooperation in folgenden Bereichen:

  1. Smart City
  • Durch die Erstellung und Implementierung von Strategien für Smart Cities, durch die Anwendung von innovativen Konzepten und durch die Nutzung der Chancen der Digitalisierung können die Stadtverwaltungen in Mitwirkung mit lokalen Gemeinschaften zur Verbesserung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger beitragen, und zwar mit besonderem Fokus auf die Stärkung des institutionellen Rahmens für eine smarte urbane Stadtentwicklung als Teil der smarten Verwaltung.
  1. Stadtentwicklung und -planung
  • Damit Städte adäquat auf zahlreiche Risiken und Entwicklungsherausforderungen reagieren können, ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens und die Einbeziehung von allen Entwicklungsfaktoren in alle Planungsphasen nötig, und zwar mit besonderem Fokus auf den folgenden Elementen:
  • Partizipationsmechanismen im Bereich der Stadtplanung unter Nutzung aller zugänglichen modernen Technologien und Verfahren
  • Nachhaltige urbane Mobilität unter Bevorzugung des Zufußgehens und des Radverkehrs
  • Gestaltung von offenen öffentlichen Räumen
  1. Wohnen
  • Wohnpolitik, Entwicklung des öffentlichen Wohnens und Management von fortgeschrittenen Technologieprozessen
  • Energieeffizienz von öffentlichen Objekten und Mehrfamilienwohnhäusern
  1. Gesundheit und Altern
  • Smartes Gesundheitswesen, Nutzung von IKT zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes
  • Öffentliche Politik des aktiven Alterns und das Konzept “age-friendly city”
  1. Open Government Data
  • Systematische und nachhaltige Anwendung von Open Data-Konzepten zwecks Verbesserung der Zugänglichkeit von Daten und Services für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und Wissenschaft
  1. Kultur- und Kulturerbe
  • Die gemeinsamen Erfahrungen in den Bereichen Kultur und Gesellschaftsleben der beiden Städte sollen auch zum Zweck des Erfahrungsaustausches in folgenden Bereichen genutzt werden:
  • Veranstaltungen mit gemeinsamem Charakter (wie die bereits bestehende Veranstaltung “Wien Tage in Belgrad”) und andere Programme des fachlichen und kulturellen Austausches
  • Gestaltung und Revitalisierung von kulturhistorischen Objekten in geschützten Zonen, der Altstadt oder im Rahmen des wichtigen Umgebungsschutzes
  • Kultur- und Creative Industries
  1. Wirtschaft und Tourismus
  • Förderung von Wirtschaftskooperationen und Investitionen, unter anderem durch die Veranstaltung von gemeinsamen Events und Konferenzen
  • Informationsaustausch zur Qualitätssteigerung der Tourismus- und Hoteldienstleistungen

 Die oben genannten Themenbereiche können im gegenseitigen Einvernehmen erweitert bzw. ergänzt werden. Im Hinblick auf die operative Umsetzung wird ferner angestrebt, dass Kooperationsbereiche dieses Abkommens, die einen Wirtschaftsbezug aufweisen, im Rahmen eines gesonderten Abkommens zwischen den entsprechenden Stellen beider Städte weiter ausgestaltet werden.

 Artikel 2

Umsetzung des Abkommens

 Zwecks Umsetzung des Abkommens bedarf es vor allem der Bereitstellung von Experten der städtischen Institutionen aus beiden Städten sowie aus den Partnerorganisationen, die sich an der Konzipierung und Erstellung von städtischen Entwicklungspolitiken beteiligen. Die Städte werden den dafür notwendigen Austausch von Informationen, Wissen und Erfahrungen in Bereichen von beidseitigem Interesse bestmöglich unterstützen.

Gegenseitige Besuche sollen nach Möglichkeit entsprechend zeitgerecht geplant werden, um die Treffen inhaltlich und organisatorisch optimal vorbereiten zu können. Anfallende Reise- und Aufenthaltskosten für Delegationen werden von der jeweils entsendenden Stadt getragen.

Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt unter Bedachtnahme auf die zur Verfügung stehenden organisatorischen Ressourcen und finanziellen Mittel.

Artikel 3

Zuständigkeiten

 Die Koordination zur Umsetzung dieses Kooperationsabkommens obliegt den jeweiligen internationalen Abteilungen beider Städte.

 Artikel 4

Wirksamkeit des Abkommens

 Dieses Kooperationsabkommen erlangt Gültigkeit und Wirksamkeit am Tag der Unterzeichnung und wird auf die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Die Ausfertigung erfolgt in deutscher und serbischer Sprache, wobei beide Versionen die gleiche Gültigkeit besitzen.

Das Kooperationsabkommen hat keine Auswirkung auf weitere Protokolle und Kooperationsabkommen dieser beiden Städte; aus diesem Abkommen entsteht kein Sonder- oder begünstigter Rechtsstatus, auch die Rechte der beiden Städte bleiben davon unberührt.

 

Wien, am 18. Oktober 2019

 

       

        Dr. Michael Ludwig                                                                         Prof. Dr. Zoran Radojičić

Bürgermeister der Stadt Wien                                                                   Bürgermeister der Stadt Belgrad